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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 37 Sonderbestimmungen für die Wiener Börse

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1
II.
Die Wiener Börse (Abs 1)
25
III.
Konzession (Abs 2)
69
IV.
Anzeigen, Maßnahmen und Bewilligungen (Abs 3)

I. Regelungsinhalt

1

§ 37 enthält Sonderbestimmungen für die Wiener Börse; die Vorgängerregelung fand sich in § 49 BörseG 1989. Die Regelungen tragen der Doppelfunktionalität der Wiener Börse Rechnung: Sie ist zugleich Wertpapierbörse und allgemeine Warenbörse.

II. Die Wiener Börse (Abs 1)

2

Abs 1 erklärt die Wiener Börse zugleich zu einer Wertpapierbörse und allgemeinen Warenbörse; Wertpapierbörsen sind in § 1 Z 1 und allgemeine Warenbörsen in § 1 Z 3 definiert.

3

Mit kaiserlichem Patent vom 26.2.1860 wurde ein allgemeines Gesetz für Warenbörsen und Warensensale, gültig für das gesamte Reich mit Ausnahme der Militärgrenze, erlassen (RGBl 1860/58). Die Konstituierung der Wiener Warenbörse fand im Juni 1872 auf Initiative der Handelskammer statt. Mit Wirkung vom 1.8.1876 wurde diese als „Warensektion“ in die Wiener Börse eingegliedert.

4

An der Wiener Börse al...

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