BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 34
Literatur
Brandl/Breuss, Marktmanipulation und die Zuverlässigkeit als Geschäftsleiter, ecolex 2011, 500; Erbler, Die Mitgliedschaft an der Wertpapier- und Warenbörse, ecolex 2009, 715; Hörtenhuber/Urban, Entscheidungen des VfGH – März-Session 2011, ÖJZ 2011, 689; Kalss/Oppitz, Insiderhandel und Kursmanipulation – Sanktionen, RdW 2011, 575; Raschauer B., Börseausschluss als automatische Straffolge? ÖZW 2010, 75.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | |
II. | Ausschlussgründe (Abs 1) | |
III. | Ruhen der Mitgliedschaft bei Prüfung der Ausschlussvoraussetzungen (Abs 2) | |
IV. | Rechtsschutz (Abs 2) | |
V. | Ruhen der Mitgliedschaft bei vorübergehenden/behebbaren Ausschlussgründen (Abs 3) | |
VI. | Ausschluss von der Handelsteilnahme (Abs 4) |
I. Regelungsinhalt
1
Diese Bestimmung regelt den Ausschluss von Börsemitgliedern; Vorläuferbestimmung ist § 19 BörseG 1989.
II. Ausschlussgründe (Abs 1)
2
Abs 1 formuliert zwei Ausschlussgründe:
3
Zum einen sind Börsemitglieder auszuschließen, wenn bei ihnen die Zulassungsvoraussetzungen zum Zulassungszeitpunkt nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind (Abs 1 Z 1). Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 28 Abs 1 geregelt. Weiters zählt auch die Umschreibung der e...