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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 33

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1
II.
Pflichtenkatalog
27

I. Regelungsinhalt

1

§ 33 regelt die allgemeinen Pflichten von Börsemitgliedern sowohl an einer Wertpapierbörse als auch an einer allgemeinen Warenbörse. Die Regelung entspricht § 18 BörseG 1989.

II. Pflichtenkatalog

2

Zunächst sind Börsemitglieder verpflichtet, bei ihrer Geschäftstätigkeit die AGB des Börseunternehmens einzuhalten (Z 1). Die Rechtsgrundlage für die AGB des Börseunternehmens findet sich in § 23 Abs 1. Auch die Gebührenordnung (§ 23 Abs 6) zählt zu den AGB.

3

Weiters fordert Z 1 die Wahrung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers ein; damit wird implizit auf § 347 UGB verwiesen: Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen. Damit stellt § 347 UGB höhere Sorgfaltsanforderungen an unternehmerisches Handeln als § 1297 ABGB an sonstiges Handeln. Es geht um einen objektiven Sorgfaltsmaßstab, der nicht zwischen einzelnen Kategorien von Unternehmen unterscheidet; er orientiert sich ohnehin an konkreten Verhältnissen des Unternehmers sowie den abgeschlossenen Geschäften un...

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