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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 31

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1
II.
WAG-Privileg
24

I. Regelungsinhalt

1

Diese Bestimmung enthält eine Privilegierung von Börsemitgliedern, die Geschäfte an einem geregelten Markt schließen, im Hinblick auf die Anwendbarkeit von Teilen des WAG (§§ 47–65). Diese Regelung basiert auf Art 53 Abs 4 MiFID II, nach welchem die MS sicherzustellen haben, dass Mitglieder und Teilnehmer in Bezug auf Geschäfte, die an einem geregelten Markt geschlossen werden, den Verpflichtungen der Art 24, 25, 27 und 28 nicht nachkommen müssen, es sei denn, sie führen für ihre Kunden Aufträge an einem geregelten Markt aus.

II. WAG-Privileg

2

Die §§ 4765 WAG beziehen sich auf die Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des Kunden (§§ 47–54 WAG), die Eignung und Angemessenheit von Wertpapierdienstleistungen (§§ 55–59 WAG), Berichtspflichten gegenüber Kunden (§§ 60 f), die bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen (§§ 62–64 WAG) sowie die Bearbeitung von Kundenaufträgen (§ 65 WAG), betreffen also den Kernbestand der sog Wohlverhaltensregeln. Die Privilegierung greift daher nicht ein, wenn die Börsemitglieder für Kunden Aufträge an...

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