BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
1. Aufl. 2018
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§ 29
Literatur
Hopt/Baum, Börsenrechtsreform in Deutschland, in Hopt/Rudolph/Baum, Börsenreform (1997) 287.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | |
II. | Zulässige Mitglieder einer Wertpapierbörse | |
III. | Technisch-organisatorische Anforderungen | |
IV. | Sonderregelungen für Drittlandsunternehmen | |
V. | Kooperationsverträge | |
VI. | Pflichten aus Clearing und Abwicklung | |
VII. | Fernzugang | |
VIII. | Zustellungen |
I. Regelungsinhalt
1
Diese Bestimmung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft an Wertpapierbörsen und enthält in Abs 1 einen Katalog grds qualifizierter Unternehmen. Dieser Katalog steht in sachlichem Zusammenhang mit dem in § 28 Abs 2 geregelten Kontrahierungszwang, der bei „Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen“ eingreift.
II. Zulässige Mitglieder einer Wertpapierbörse
2
Der sechsteilige Katalog des Abs 1 gliedert sich folgendermaßen:
3
Kreditinstitute und CRR-Kreditinstitute (Z 1): Dabei handelt es sich um Institute gem § 1 und § 1a Z 1 BWG, die zur Ausübung der Geschäfte gem § 1 Abs 1 Z 7 (Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit einer Reihe dort aufgeführter Instrumente, sofern der Handel nicht für das Privatvermögen erfolgt) und Z 7a (Handel auf eigene oder fre...