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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 25

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1, 2
II.
Pflichten des Leitungsorgans (Abs 1)
37
III.
Verpflichtungen der Mitglieder des Leitungsorgans (Abs 2)
816
IV.
Zulassungsverweigerung (Abs 3)
17, 18
V.
Ressourcenvorhaltungspflicht (Abs 4)
VI.
Übermittlungspflicht (Abs 5)
2023

I. Regelungsinhalt

1

Mit der Statuierung von Anforderungen an das Leitungsorgan eines Marktbetreibers wird Art 45 MiFID II umgesetzt. Während der Marktbetreiber in § 1 Z 17 definiert ist („wer einen geregelten Markt leitet und verwaltet einschließlich eines österreichischen Börseunternehmens, das eine Wertpapierbörse betreibt; ein Marktbetreiber kann der geregelte Markt selbst sein“), verweist Abs 1 hinsichtlich des „Leitungsorgans“ auf § 1 Z 54 WAG. Abgestellt wird daher auf das Organ eines Marktbetreibers, das nach innerstaatli...

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