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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Art 32 Meldung von Verstößen

Michael Rohregger/Charlotte Pechhacker

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Regelungsgegenstand
13
II.
Einrichtung eines Whistleblowing-Systems durch die Behörde
48
III.
Einrichtung eines Whistleblowing-Systems durch den Arbeitgeber
9
IV.
Finanzielle Anreize
10, 11
V.
Durchführungsrechtsakte (Abs 5)
1214

I. Regelungsgegenstand

1

Die MAR zielt auf die Verhinderung und Sanktionierung marktmissbräuchl Verhaltens ab. Damit die Aufsichtsbehörden derartiges Verhalten aufdecken und Sanktionen verhängen können, ist die Einrichtung eines Systems erforderlich, in dem Informanten den Behörden einen diesbezügl Verdacht mitteilen können („Whistleblowing“). Hierbei ist sowohl auf den Schutz der Informanten als auch jener Personen, gegen die sich der Vorwurf richtet, zu achten. Erstere sind insb vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, während bei zweitgenannten das Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Verteidigung und auf Anhörung vor dem Erlass sie betreffender Entscheidungen im Vordergrund steht. Während Abs 1 und 2 Vorschriften zum externen Whistleblowing enthalten, bezieht sich Abs 3 auf interne Missstandsmitteilungen.

2

Jede Person, die v einem mögl V...

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