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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 23 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Regelungsinhalt
1
II.
AGB-Bewilligungserfordernis
26
III.
Inhalt der AGB
714
IV.
Anhörung der OeNB
1517
V.
Gebührenordnung
1821

I. Regelungsinhalt

1

Börseunternehmen haben AGB aufzustellen. Diese Anforderung fand sich bereits in § 13 BörseG 1989. Angesichts der privatrechtlichen Organisation von Börseunternehmen erscheint die Zuweisung maßgeblicher administrativer Agenden in – ebenso privatrechtliche – AGB konsequent. Im Umkehrschluss verzichtet der Gesetzgeber daher auf eine Ausdehnung der Beleihung in diesem Bereich. AGB sind weder Verordnungen noch Bescheide.

II. AGB-Bewilligungserfordernis

2

Die AGB des Börseunternehmens sind von der Aufsichtsbehörde zu bewilligen (Abs 1). Die Bewilligung ergeht in Bescheidform; das AVG ist anzuwenden. Die Bewilligung von AGB stellt ein wirtschaftsaufsichtsrechtlich gebräuchliches präventives Instrument dar; im kapitalmarktrechtlichen Kontext findet es sich auch e...

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