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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Art 24 Zusammenarbeit mit ESMA

Alfred Schramm

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung
15
II.
Zusammenarbeitsverpflichtung
6, 7
III.
Durchführungsermächtigungen
8, 9

I. Einleitung

1

Art 24 statuiert in Abs 1 und 2 eine Zusammenarbeitsverpflichtung der zuständigen Aufsichtsbehörden mit der Europ WP-Aufsichtsbehörde (ESMA) und verpflichtet die Aufsichtsbehörden, ESMA alle Informationen gem Art 35 ESMA-VO zu übermitteln, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Abs 3 und 4 ermächtigen ESMA, Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards – ITS) gem Art 15 ESMA-VO zu erarbeiten, die die Komm als DVO gem Art 291 AEUV erlassen soll.

2

Eine Zusammenarbeitsverpflichtung der Aufsichtsbehörden mit ESMA ist auch an anderer Stelle der VO, in Art 25 Abs 1, geregelt. Neben der auffälligen Redundanz der Bestimmungen ist zu beachten, dass Art 24 Abs 1 eine Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und ESMA statuiert, und Art 25 Abs 1 darüber ...

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