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SWI 12, Dezember 1998, Seite 554

Behandlung ausländischer Abzugssteuern bei Beteiligung an ausländischen Investmentfonds

Gemäß Punkt 5.2.2.3 des BMF-Erlasses AÖFV Nr. 53/1995 sind bei Ermittlung der nicht ausgeschütteten Erträge eines ausländischen Investmentfonds die ausländischen Abzugssteuern, die die in den Fonds einfließenden ausländischen Erträge belasten, auf der Grundlage von § 48 BAO als Kosten abzuziehen. Diese Vorgangsweise hindert den österreichischen Beteiligten eines solchen Fondsvermögens aber nicht, eine ihm auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens zustehende Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen.

Ein solcher Anspruch setzt allerdings voraus, daß die in den Fonds einfließenden ausländischen Kapitalerträge nach inländischem Recht dem österreichischen Anleger steuerlich zuzurechnen sind. Nach Auffassung des BM für Finanzen trifft dies nicht nur in jenen Fällen zu, in denen der ausländische Fonds nach der für die österreichischen Fonds typischen Miteigentumslösung konstruiert ist und daher der österreichische Anleger Miteigentümer (Alleineigentümer) der im Fonds gehaltenen Vermögenswerte ist. Denn es ist aus § 42 Abs. 1 Investmentfondsgesetz i. d. F. BGBl. I Nr. 41/1998 (bzw. § 42 Abs. 2 Z 1 des Gesetzes vor seiner Novellierung) abzuleiten, daß alle ausländischen Investmentfonds für steuerlic...

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