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SWI 12, Dezember 1998, Seite 579

US-Lizenzgebühren aus Verwertung in Drittstaaten

(BMF) - Überläßt eine österreichische GmbH, die nach Art. 16 DBA-USA abkommensberechtigt ist, Patente an eine US-Gesellschaft, die ihrerseits weltweit mit ihren Konzerngesellschaften hierüber Sublizenzverträge abschließt, dann liegen hiebei zwei Ebenen von Einkünfteflüssen vor. Einerseits die auf Grund der Lizenzvergabe in die USA zu leistenden Vergütungen (die steuerlich als Einkünfte der österreichischen GmbH anzusehen sind) und andererseits die auf Grund der Sublizenzverträge erzielten Einkünfte (die steuerlich als Einkünfte der US-Konzernmutter anzusehen sind).

Das DBA Österreich-USA betrifft nur die erstgenannte Ebene und bewirkt, daß Lizenzeinnahmen der österreichischen GmbH in den USA steuerfrei zu stellen sind. Es ist wohl richtig, daß Artikel 12 Abs. 6 des Abkommens eine Quellenbestimmung enthält, die festlegt, daß Lizenzgebühren nur dann aus den USA stammen, wenn sie im Hinblick auf die Nutzung oder das Recht auf Nutzung der Lizenzrechte in den USA gezahlt werden. Abgesehen davon, daß diese Quellenbestimmung nur im Fall der Anwendung von Art. 12 Abs. 2 (also nur im Fall von Filmlizenzgebühren) von Relevanz ist, liegt eine Rechtsverwertung nach Auffassung des BM für Finanze...

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