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SWI 11, November 2001, Seite 473

Doppelt ansässige Kapitalgesellschaften im Lichte des § 10 KStG

DUAL RESIDENT COMPANIES AND AFFILIATION PRIVILEGE

Florian Rosenberger

Dual resident companies often cause difficulties in applying the affiliation privilege under § 10 KStG. As the Austrian Ministry of Finance recently declared its position with respect to dual resident parent companies having their legal seat in Austria and their place of effective management abroad, it is time to give a clear description of the BMF´s view and to compare it with major opinions given in the pertinent literature.

I. Einleitung

Die Steuerrechtsordnungen einzelner Staaten knüpfen die unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften an den Sitz, den Ort der Geschäftsleitung und ähnliche Merkmale. So unterliegen etwa jene Körperschaften der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Österreich haben (§ 1 Abs. 2 KStG). Eine vergleichbare Anknüpfung nimmt auch das deutsche Steuerrecht vor (§ 1 Abs. 1 dKStG).

Da die genannten Anknüpfungsmerkmale nicht kumulativ erfüllt sein müssen, kann eine Körperschaft grundsätzlich auch der unbeschränkten Steuerpflicht in mehreren Staaten unterliegen. Dementsprechend wäre etwa eine in Deutschland errichtete Kapitalgesellschaft, deren Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 27 Abs. 2 BAO) in Österreich anzunehmen ist, mit ihrem ...

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