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SWI 12, Dezember 1998, Seite 591

Steuerliche Behandlung von spanischen Personengesellschaften

Gerald Toifl

Spanische Personengesellschaften werden nach spanischem Recht wie Kapitalgesellschaften besteuert. In Deutschland ist daher die Frage aufgetaucht, ob Deutschland dieser Qualifikation Spaniens folgen muß oder ob dieses nach den deutschen Grundsätzen als Personengesellschaft zu qualifizierende Rechtsgebilde in Deutschland auch als Personengesellschaft besteuert werden muß. Piltz (European Taxation 1998, 328 ff.) stellt dar, daß das deutsche BMF dazu in einem Erlaß vom (BStBl. 1998 I 557) anders als in früher ergangenen Erlässen die Auffassung vertritt, es sei allein auf die Qualifikation nach deutschem innerstaatlichem Recht abzustellen (vgl. dazu auch die Ansicht von Wassermeyer in der Literaturrundschau in SWI 1998, 543 sowie Leitner/Gahleitner, in diesem Heft). Piltz kritisiert an dieser vom dBMF vertretenen Ansicht insbesondere, daß danach anders als für spanische Betriebstätten eine Freistellung für Einkünfte eines deutschen Gesellschafters an einer spanischen Personengesellschaft nur dann vorzunehmen ist, wenn die Personengesellschaft aktive Einkünfte erzielt, obwohl das DBA Deutschland-Spanien keine Aktivitätsklausel vorsieht.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Gerald Toifl ist Assistent a...
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