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Inlandsgastspiele mit gesondert abgegoltener ausländischer Vorbereitungsarbeit
Die Frage, ob die im Zusammenhang mit inländischen Gastspielen gezahlten Gagen in einen Inlandsteil (der auf das Gastspiel entfällt) und einen Auslandsteil (der auf die im Ausland stattfindende Vorbereitungsarbeit entfällt) zu teilen sind, ist sowohl mit Deutschland wie auch mit den USA erörtert worden.
Mit Deutschland ist in Ziffer 5 lit. a des Ergebnisprotokolls vom über Verständigungsgespräche folgendes für die Abkommensauslegung vereinbart worden: „Es besteht Einvernehmen, daß die Besteuerung im Gaststaat nicht mit dem Argument unterlaufen werden kann, daß für den Gastauftritt Vorbereitungsarbeiten (z. B. Proben) außerhalb des Gaststaates erforderlich waren."
Das Schlußprotokoll zu Artikel 17 des DBA-USA sieht vor: „Erfolgt jedoch eine pauschale Bezahlung, die im Zusammenhang mit der Darbietung steht, dann wird der Gesamtbetrag berücksichtigt, wobei für Zeiträume der Vorbereitung, die außerhalb des Gaststaates verbracht worden sind, keine Abzüge erfolgen."
Diese mit zwei DBA-Partnern erarbeiteten Auslegungsgrundsätze werden auf österreichischer Seite auch für die Auslegung der übrigen österreichischen DBAs und des inländischen Rechtes heranzuziehen sein. Wird daher ei...