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SWI 12, Dezember 1998, Seite 586

EuGH: Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter; Berechnung der Marge

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-308/96 und C-94/97 Madgett und Baldwin hatte sich der EuGH mit mehreren Fragen betreffend die Sonderregelung der Berechnung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Leistungen von Reisebüros (Margenbesteuerung; Art. 26 der 6. MWSt-RL) zu befassen.

Diese Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen T. P. Madgett und R. M. Baldwin (im folgenden: Kläger) einerseits und den Commissioners of Customs and Excise andererseits über die Anwendbarkeit des Art. 26 der 6. MWSt-RL (Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter) auf die von den Klägern im Rahmen ihres Hotelbetriebes angebotenen Pauschalreisen.

Die Kläger betreiben ein Hotel in Torquay, Devonshire, England. 90% der Kunden des Hotels, die vornehmlich aus Nordengland kommen, kaufen ein pauschales Leistungspaket, d. h. sie zahlen einen festen Preis für die Unterbringung im Rahmen einer Halbpension, die Busbeförderung von mehreren Abholstellen in Nordengland und eine Tagesbusreise während ihres Aufenthalts im Hotel. Die Kläger beziehen die Beförderungsdienstleistungen bei Dritten. Die übrigen Kunden des Hotels kümmern sich um ihre Hin- und Rückfahrt selbst. Sie haben keinen Anspruch auf die im Pau...

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