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SWI 12, Dezember 1998, Seite 589

EuGH: Persönlicher Anwendungsbereich der Befreiung für Leistungen von Berufsorganisationen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-149/97 Institute of Motor Industry hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine Interessenvereinigung von Fahrzeugeinzelhändlern unter den persönlichen Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für gewerkschaftliche Einrichtungen ohne Gewinnstreben subsumiert werden kann. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen dem englischen Institute of the Motor Industry (im folgenden: Institute) und den Commissioners of Customs and Excise über einen Antrag auf eine Mehrwertsteuerbefreiung nach dem Recht des Vereinigten Königreichs.

Das Institute ist eine freiwillige Vereinigung, in der Personen zusammengeschlossen sind, die im Kraftfahrzeugeinzelhandel tätig sind. Hauptzwecke der Vereinigung sind u. a. die Verbesserung der Standards ihrer Mitglieder bei der Arbeit und die konsequente Steigerung des öffentlichen Ansehens des Gewerbes und der darin arbeitenden Personen. Das Institute versucht diese Ziele u. a. dadurch zu erreichen, daß es Kurse, in denen Fachkenntnisse vermittelt werden, als geeignet anerkennt, daß es bei Abschluß dieser Kurse Preise verleiht und Arbeitsplatzvermittlungsregister führt.

Das Institute vertrat die Auffassung, daß eine in Anha...

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