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SWI 12, Dezember 1998, Seite 550

Vorzeitige Auszahlung einer Pensionssonderzahlung

Hat sich eine österreichische Konzerngesellschaft in einem Pensionsvertrag zu monatlichen Rentenzahlungen und bei Eintritt des 60. Lebensjahres zu einer einmaligen Sonderzahlung verpflichtet, dann steht gemäß Art. 9 Abs. 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht sowohl für die laufenden Pensionszahlungen wie auch für die vereinbarte Sonderzahlung Deutschland zu, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (Hauptwohnsitz) zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt in Deutschland befindet. Der Umstand, daß der ehemalige Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft nunmehr in einem aktiven Dienstverhältnis zu einer deutschen Konzerngesellschaft steht, sowie der Umstand, daß die Sonderzahlung drei Jahre vor dem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, ändert nichts an der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Deutschland. Voraussetzung für die Lohnsteuerfreistellung in Österreich ist aber die Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung. (EAS 1342 v. )

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