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Organschaft über die Grenze
Der EuGH hatte jüngst in der Rs. Imperial Chemical Industries plc (ICI) erneut Gelegenheit, zu der Frage Stellung zu nehmen, inwieweit eine ungleiche Behandlung von zwei unbeschränkt Steuerpflichtigen gegen die EG-rechtlichen Grundfreiheiten verstößt (vgl. dazu Haunold/Tumpel/Widhalm, SWI 1998, 490 ff.). Der EuGH nimmt dabei einen Vergleich zwischen zwei in Großbritannien unbeschränkt steuerpflichtigen Holdinggesellschaften vor, wobei eine dieser Holdinggesellschaften hauptsächlich Tochtergesellschaften hat, die ebenfalls in Großbritannien ansässig sind, während die andere Holdinggesellschaften hauptsächlich Tochtergesellschaften hat, die nicht in Großbritannien ansässig sind. Da nach britischem Steuerrecht die unmittelbare Berücksichtigung von Verlusten einer Tochtergesellschaft auf der Ebene der Muttergesellschaft nur dann zulässig ist, wenn die Tochtergesellschaft in Großbritannien ansässig ist, kam der EuGH zu dem Ergebnis, daß eine nach Art. 52 EGV unzulässige Diskriminierung vorliegt. Nach Haunold/Tumpel/Widhalm kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, daß die österreichischen Vorschriften über die Organschaft nach § 9 KStG nun auch auf grenzüberschreitende Unternehmensverbindunge...