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ZWF 6, November 2025, Seite 275

Beweisverwendungsverbot; Bundestrojaner; Messenger- und Nachrichtenüberwachung; Quellen-TKÜ; rechtliches Gehör; SkyECC; Trojaner-Software

Art 6, 8 EMRK; § 55d Abs 7 EU-JZG

Oesterreicher, Zur Verwertbarkeit ausländischer Beweisergebnisse im Lichte der aktuellen OGH-Judikatur zu ANOM und SkyECC, JBl 2025, 422

Führen ausländische Ermittlungsbehörden eine Nachrichtenüberwachung mittels Trojaner-Software durch, bedienen sie sich einer in Österreich nicht zulässigen Ermittlungsmaßnahme. Teilen die ausländischen Behörden ihre Ermittlungsergebnisse mit österreichischen Strafverfolgungsbehörden, stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit der Beweise in einem inländischen Strafverfahren. Ein Beweisverwendungsverbot kann unter engen Voraussetzungen nach § 55d Abs 7 EU-JZG oder (ausnahmsweise) zur Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens geboten sein.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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