Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFG: Keine Naturalobligation im Steuerrecht - Auswirkungen auf die Selbstanzeige?
Das BFG beschäftigte sich in seinem aktuellen Erkenntnis vom , RV/7100664/2025, auch mit der Naturalobligation im Steuerrecht: Anders als im Zivilrecht führt die Verjährung nach Ansicht des BFG im Steuerrecht zu keiner Naturalobligation. Die gegenständliche Besprechung geht der Frage nach, ob sich hieraus Auswirkungen auf die Selbstanzeige im Finanzstrafrecht ergeben.
1. Sachverhalt
Im Jahr 2013 brachte die Abgabepflichtige die Umsatzsteuerjahreserklärung 2010/2011 ein. Der Bescheid erging kurze Zeit später erklärungsgemäß. Bei Eröffnung der Betriebsprüfung wurde im Jahr 2017 eine Selbstanzeige erstattet. In Erwartung einer zeitnahen Abgabenfestsetzung wurde die verkürzte Umsatzsteuer umgehend nachentrichtet. Jedoch kam es erst im Jahr 2021 zur Wiederaufnahme und neuerlichen Bescheiderlassung. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Abb 1: Darstellung des Sachverhalts zu BFG 5. 9. 2025, RV/7100664/2025
In der Folge erhob die Abgabepflichtige Beschwerde und wendete die mittlerweile eingetretene abgabenrechtliche Verjährung ein. Das BFG gab der Beschwerde statt. In Umsetzung des Erkenntnisses des BFG wurde die Umsatzsteuer am Abgabenkonto gutgeschrieben. Kurze Zeit später buchte das F...