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ZWF 6, November 2025, Seite 250

Zugang zu wettbewerbsrechtlichen Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen im Strafverfahren

Eine Analyse des FL und KM Baugesellschaft, C-2/23

Stephanie Öner

Wettbewerbsrechtliche Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen können für die Strafverfolgungsbehörden insbesondere in Verfahren nach § 168b StGB von Interesse sein. Der EuGH äußerte sich nun zum ersten Mal im Zuge eines österreichischen Vorabentscheidungsersuchens zur Frage der Zulässigkeit der Übermittlung derartiger Unterlagen durch die Kartellbehörden an die Strafverfolgungsbehörden und zur Frage der Einsicht der Parteien des Strafverfahrens in diese.

1. Sachverhalt des Ausgangsverfahrens

In einem bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) geführten Ermittlungsverfahren gegen mehrere natürliche und juristische Personen wegen der Vergehen der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren nach § 168b StGB ersuchte die Staatsanwaltschaft im Wege der Amtshilfe das Kartellgericht um Übermittlung seines Akts. Beim Kartellgericht war zuvor nach einem parallel zum Strafverfahren geführten Wettbewerbsverfahren bei der Bundeswettbewerbsbehörde und einer erfolgreichen Teilnahme der Beschwerdeführerinnen am Kronzeugenprogramm ein Antrag auf Verhängung einer geminderten Geldbuße an das Kartellgericht eingebracht worden. Das Kartellgeric...

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