Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen bei Umsatzsteuerhinterziehung
ZWF 2025/57
§ 370 Abs 1 Nr 1 AO; § 267 Abs 1 Satz 1 StPO
Beschluss des BGH vom , 1 StR 482/24
Geht der Vorwurf bei der Umsatzsteuerhinterziehung dahin, dass der Täter unberechtigte Vorsteuerbeträge geltend gemacht hat, etwa S. 291weil der Steuerpflichtige Teil einer Umsatzsteuerhinterziehungskette oder sein Lieferant kein Unternehmer iSd § 2 Abs 1 UStG ist, müssen die Urteilsgründe wiedergeben, welche konkreten Umsätze zum unberechtigten Vorsteuerguthaben geführt haben. Soll der Vorsteuerabzug wegen Einbindung in eine betrügerische Rechnungskette bzw ein Umsatzsteuerkarussell versagt werden, hat der Tatrichter diese Tatsachen einschließlich der subjektiven Komponente des Wissens oder Hätte-Wissen-Müssens darzustellen.