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Der digitale Euro als zukünftige Herausforderung für das Strafrecht
Nachdem die EZB kürzlich den Abschluss der Vorbereitungsphase (betreffend vor allem Anbieterauswahl und Produktdesign) für die Einführung des digitalen Euro verkündete und nun mit der insbesondere technischen Entwicklung unter Einbindung der Marktteilnehmer beginnt, erörtert der vorliegende Beitrag mit Blick auf strafrechtliche Implikationen die bereits jetzt absehbaren Eckpunkte des digitalen Euro.
Der Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro sieht die Einführung einer digitalen Form der einheitlichen Währung vor, die natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung steht (Art 3 iVm Art 2 Z 1 Verordnungsvorschlag). Während Rat und Europäisches Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über den Kommissionsvorschlag verhandeln, ist der digitale Euro jetzt bereits Gegenstand vorbereitender Arbeiten der EZB, seitdem diese im Oktober 2020 ihren „Report on a digital euro“ veröffentlicht hat.
Der digitale Euro soll also europäisches Zentralbankgeld in Ergänzung zu den weiterbestehenden Euro-Banknoten und -Münzen sein, mit denen er zum Nennwert konvertibel ist (Art 12 Abs 1 Verordnungsvorschlag). Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe des digital...