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Umsatzsteuerpflicht bei Rückersatz von Ausbildungskosten
Bei der Rückerstattung von Ausbildungskosten, die der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses an den Arbeitgeber leisten muss, liegt aus umsatzsteuerlicher Sicht kein echter Schadenersatz, sondern ein Leistungsaustausch bzw. Eigenverbrauch zugrunde. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich daher um ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.