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ASoK 6, Juni 2010, Seite 224

Umsatzsteuerpflicht bei Rückersatz von Ausbildungskosten

RV/0807-W/06.

Bei der Rückerstattung von Ausbildungskosten, die der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses an den Arbeitgeber leisten muss, liegt aus umsatzsteuerlicher Sicht kein echter Schadenersatz, sondern ein Leistungsaustausch bzw. Eigenverbrauch zugrunde. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich daher um ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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