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Das Arbeitsmarktpaket 2009 und der Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer
Einschränkung des Kündigungsschutzes für seit 1. 9. 2009 neu eingetretene ältere Arbeitnehmer weggefallen
Mit wurden die Bestimmungen zum Bonus-Malus-System in der Arbeitslosenversicherung (§§ 5a bis 5c AMPFG) aufgehoben. Der Wegfall dieser an sich sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen hat unmittelbare Auswirkung auf den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG. Arbeitnehmer, die gem. § 5a AMPFG eingestellt werden, können sich erst nach Vollendung des zweiten Beschäftigungsjahres bei der Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit auf den erhöhten Bestandschutz für ältere Beschäftigte berufen. Infolge der Aufhebung des § 5a AMPFG ist diese Einschränkung für Arbeitnehmer über 50, die seit neu eingestellt wurden, weggefallen, womit sich auch deren Möglichkeit, eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit erfolgreich anzufechten, verbessert hat.
Die bisherige Regelung des Bonus-Malus-Systems
Nach § 5a AMPFG musste ein Arbeitgeber für die Neueinstellung einer Person, welche das 50. Lebensjahr vollendet oder überschritten hat, keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen (Bonus). Im Gegenzug hatte er bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Über-50-Jährigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag zu entrichten (Malus; § 5b AMPFG). Eine der im Budgetbegleitgesetz 2003 enthaltenen Maßnahmen war die Änderung des Bonus-Malus-...