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ASoK 6, Juni 2010, Seite 223

Aufhebungsantrag des VwGH zum „Montageprivileg“

A 2010/0012 (2008/15/0184); RV/0360-F/07.

§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sieht eine Einkommensteuerbefreiung für Einkünfte vor, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine begünstigte, über einen Zeitraum von einem Monat hinausgehende Auslandstätigkeit von ihrem Arbeitgeber beziehen. Begünstigte Auslandstätigkeiten sind Haupt- und Hilfstätigkeiten i. Z. m. der Errichtung von Anlagen im Ausland.

Der UFS hat dazu entschieden, dass einerseits die Einschränkung der Steuerfreiheit auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße, andererseits der Begriff der Auslandstätigkeit nach nationalen Auslegungsregeln zu interpretieren sei. Demnach kann die Steuerbefreiung auch dann anwendbar sein, wenn ein bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer ausschließlich in der Schweiz tätig ist.

S. 224 Gegen diese Entscheidung hat das Finanzamt eine Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht. Der VwGH hat daraufhin nunmehr beim VfGH den Antrag eingebracht, die strittige Bestimmung überhaupt als verfassungswidrig aufzuheben. Begründet wird dies damit, dass durch die europarechtlich notwendige Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle EU-Betriebe der Rechtfer...

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