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ASoK 6, Juni 2010, Seite 225

Abgrenzung zwischen Volontariat und Ferialarbeitsverhältnis

8 Ob A 5/10h.

Die Abgrenzung zwischen Volontariat und Ferialarbeitsverhältnis ist im jeweiligen Einzelfall nach den im Rahmen einer Gesamtbeurteilung überwiegenden Kriterien vorzunehmen. Für ein Volontariat spricht die Tätigkeit nicht zu Erwerbszwecken und nur zwecks Erwerbs praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (oftmals im Rahmen eines Pflichtpraktikums). Dagegen sprechen der Erwerbszweck und die weisungsgebundene Tätigkeit im Interesse des Unternehmens unter betrieblicher Eingliederung für ein Arbeitsverhältnis. Im Zweifel ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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