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Abgrenzung zwischen Volontariat und Ferialarbeitsverhältnis
Die Abgrenzung zwischen Volontariat und Ferialarbeitsverhältnis ist im jeweiligen Einzelfall nach den im Rahmen einer Gesamtbeurteilung überwiegenden Kriterien vorzunehmen. Für ein Volontariat spricht die Tätigkeit nicht zu Erwerbszwecken und nur zwecks Erwerbs praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (oftmals im Rahmen eines Pflichtpraktikums). Dagegen sprechen der Erwerbszweck und die weisungsgebundene Tätigkeit im Interesse des Unternehmens unter betrieblicher Eingliederung für ein Arbeitsverhältnis. Im Zweifel ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen.