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Einkommensteuergesetz
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 25. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-85114-861-9

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 41 EStG — Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften

Atzmüller

Aktuelle Hinweise

(25. Lieferung, Stand )

Gliederung:

1. Änderung durch das Telearbeitsgesetz (BGBl I 2024/110)

2. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024; BGBl I 2024/113)

3. Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)

1. Änderung durch das Telearbeitsgesetz (BGBl I 2024/110)

In § 41 Abs 1 Z 13 wird die Bezeichnung „Homeoffice-Pauschale“ durch „Telearbeitspauschale“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 41 Abs 1 Z 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2024/110 tritt mit in Kraft und ist erstmalig anzuwenden, wenn

- die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2025,

- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden (§ 124b Z 453).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2597 BlgNR XXVII. GP):

Siehe die Aktuellen Hinweise zu den §§ 16 und 26.

2. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024; BGBl I 2024/113)

§ 41 wird wie folgt geändert:

a) Die bisherige Z 1 in Abs 2 wird zu Abs 2.

b) Die ...

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