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Einkommensteuergesetz
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 25. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 24 EStG — Veräußerungsgewinne

Fraberger/ Papst

Aktuelle Hinweise

(25. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

In § 24 Abs 7 lautet im letzten Satz der zweite Halbsatz nach dem Strichpunkt „dabei ist § 32 Abs. 3 sinngemäß anzuwenden, wobei die bisherigen Buchwerte fortzuführen sind, soweit das Vermögen dem Übertragenden weiterhin zuzurechnen ist (Art. IV des Umgründungssteuergesetzes) oder dem Übernehmenden bereits bisher zuzurechnen war (Art. V des Umgründungssteuergesetzes).

In-Kraft-Treten:

§ 24 Abs 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2024/113 ist erstmals anzuwenden für Übertragungen mit einem Stichtag nach dem (§ 124b Z 457).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2610 BlgNR XXVII. GP):

Aufgrund der Erweiterung des § 32 Abs 3 auf Überführungen von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen soll nunmehr auch § 24 Abs 7 angepasst und auf den spiegelbildlichen Vorgang erweitert werden. Vor diesem Hintergrund soll im letzten Satz des § 24 Abs 7 die sinngemäße Anwendung des § 32 Abs 3 auch für die Übertragung von (Teil)Betrieben oder Mitunternehmeranteilen durch Personengesellsc...

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