Einkommensteuergesetz
2025
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§ 16 EStG — Werbungskosten
Aktuelle Hinweise
(25. Lieferung, Stand )
Gliederung:
1. Änderung durch das Telearbeitsgesetz (BGBl I 2024/110)
2. Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)
3. Fahrtkostenersatzverordnung (BGBl II 2024/288)
4. Kilometergeldverordnung (BGBl II 2024/289)
1. Änderung durch das Telearbeitsgesetz (BGBl I 2024/110)
1. In § 16 Abs 1 Z 7 wird die Bezeichnung „Homeoffice-Pauschale“ durch „Telearbeitspauschale“ ersetzt.
2. § 16 Abs 1 Z 7a wird wie folgt geändert:
a) Im Einleitungssatz entfällt die Wortfolge „der seine berufliche Tätigkeit in der Wohnung (im Homeoffice) erbringt und“.
b) In lit a wird die Wortfolge „eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes“ durch die Wortfolge „für einen vom Arbeitnehmer in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz“ ersetzt und tritt an die Stelle der Bezeichnung „Homeoffice-Tage“ das Wort „Telearbeitstage“.
c) In lit b wird die Bezeichnung „Homeoffice-Pauschale“ durch „Telearbeitspauschale“ ersetzt und tritt an die Stelle der Bezeichnung „Homeoffice-Tag“ das Wort „Telearbeitstag“.
In-Kraft-Treten:
§ 16 Abs 1 Z 7 und 7a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2024/110 tritt mit in Kraft und ist erstmalig anzuwenden, wenn
- die Einkomme...