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Einkommensteuergesetz
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 25. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-85114-861-9

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 4 EStG — Gewinn

Zorn

Aktuelle Hinweise

(25. Lieferung, Stand )

Gliederung:

1. Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)

2. Änderung durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025; BGBl I 2025/7)

3. Kilometergeldverordnung (BGBl II 2024/289)

1. Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)

1. § 4 Abs 4 Z 6 lautet:

„6. Aufwendungen für die betriebliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges, Kraftrades oder Fahrrades. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die pauschale Berücksichtigung derartiger Aufwendungen durch Verordnung näher zu regeln und dabei im Interesse ökologischer Zielsetzungen Begünstigungen vorzusehen.“

2. In § 4 Abs 4 Z 8 lit b wird der Betrag „12 816“ jeweils durch den Betrag „13 308“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 4 Abs 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2024/144, ist erstmalig anzuwenden, wenn

- die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2025,

- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden (§ 124b Z 466).

Die Gesetzesmaterialien f...

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