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ASoK 4, April 1999, Seite 121

Jubiläumsgeld und Betriebsübergang

Kollektivvertragliche Jubiläumsgelder sind nicht vom Erwerber zu übernehmen

Dr. Sieglinde Gahleitner

Das Oberlandesgericht Wien hat in einer Entscheidung (vgl. OLG Wien vom , 8 Ra 279/97 a) befunden, daß bei einem Betriebsübergang die Bestimmungen über das Jubiläumsgeld aus dem Kollektivvertrag des Veräußerers aufrechtzuerhalten sind. Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar:

Der Arbeitnehmer war in einem Handelsbetrieb, auf welchen ein speziell abgeschlossener Kollektivvertrag anwendbar war, als Fleischhauer tätig. 1995 wurde der Handelsbetrieb von einem Fleischhauer übernommen. Erst ca. fünf Monate nach der Übernahme, als der Arbeitnehmer die Auszahlung des Jubiläumsgeldes urgierte, wurde ihm mitgeteilt, daß beim Betriebsübergang auch ein Wechsel des Kollektivvertrages eingetreten wäre und nach dem nunmehr anzuwendenden Kollektivvertrag des Erwerbers ein Jubiläumsgeld nicht zustehe. Das Erstgericht hatte noch entschieden, daß aufgrund der Tatsache, daß dem Arbeitnehmer das monatliche Gehalt durch den Betriebsübergang nicht geschmälert wurde und lediglich das Jubiläumsgeld weggefallen sei, eine Anwendung des § 4 AVRAG nicht in Betracht komme, da das Jubiläumsgeld als einmalige Zuwendung zu sehen sei und daher der Entgeltcharakter fehle.

Der Anlaßfall Das Oberlandesgericht hat in Abänderun...

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