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Dienstverhältnis
• Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG)
LStR 1999, Rz. 918 ff.: AÖFV 200/1998 v.
Anm.: Zu beachten ist, daß seit ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis gemäß § 4 Abs. 2 ASVG auch dann vorliegt, wenn gemäß § 47 EStG Lohnsteuerpflicht besteht. Die steuerlichen Kriterien sind daher zusätzlich zu beachten (insbesondere Dauerschuldverhältnis, persönliche Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, Unternehmerrisiko).