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VwGH: Ausländerbeschäftigung / Befreiungsschein
• Integrierte Ausländer der zweiten Generation haben gemäß § 15 Abs. 1 Z 4 und 5 AuslBG bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen selbst dann Anspruch auf Erlangung eines Befreiungsscheines, wenn sie keine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz bzw. nunmehr keine Niederlassungsbewilligung nach dem Fremdengesetz 1997 oder andere Titel für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet besitzen. – (§ 15 Abs. 1 AuslBG)
( Zl. 97/09/0279)