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Beitragszuschlag für neue Selbständige
• Beitragszuschlag für neue Selbständige (§ 35 Abs. 6 GSVG):
SV Aktuell 6/Dezember 1998, S. 4.
Konsequenzen einer Nicht-Meldung: Hohe Nachforderungen, Beitragszuschlag (9,3% der ohnedies nachzuzahlenden Beiträge), kein Versicherungsschutz.
Anm.: Betroffene sollten sich bei SVAgW melden, bevor Steuererklärung (für 1998) abgegeben wird.