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VwGH: Arbeitslosenversicherung
• § 12 Abs. 4 AlVG i. d. F. BGBl. Nr. 817/1993 räumt der Behörde kein Ermessen ein, sondern es besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei Vorliegen der in der Bestimmung geforderten Voraussetzungen. – (§ 12 Abs. 4 AlVG i. d. F. BGBl. Nr. 817/1993)
( Zl. 97/08/0071)