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Flexiblere Arbeitszeiten für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern
Die Neuerungen des Kollektivvertragsabschlusses für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern 1999
Mit dem neuen Kollektivvertragsabschluß für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern eröffnet sich die Möglichkeit, die Arbeitszeit in viel höherem Ausmaß als bisher flexibel zu gestalten. Damit verbunden ist für den Wirtschaftstreuhänder nicht nur der große Vorteil, Personalressourcen gezielt und damit effektiver einsetzen zu können als bisher, sondern auch der Umstand, daß Mitarbeiter die Freizeit gebündelt in Form von ganzen Tagen konsumieren können.
Besondere Beachtung verdient der durch den KV-Abschluß 1999 neu eingeführte Punkt III a, der Wirtschaftstreuhändern die Möglichkeit eröffnet, mit ihren Angestellten eine flexible Arbeitszeit für einen Durchrechnungszeitraum vom maximal 52 Wochen zu vereinbaren. Wird eine solche durchrechenbare Arbeitszeit mit dem Angestellten vereinbart, so hat dieser den Anspruch auf die Verteilung der Normalarbeitszeit auf fünf Werktage. Außerdem gilt für diese Mitarbeiter eine eigene Gehaltstafel (b), die um 5% höher ist als die bestehende.
Um einen Durchrechnungszeitraum gültig vereinbaren zu können, reicht eine schriftliche Einzelvereinbarung aus. Soll die Vereinbarung für mehrere Mitarbeiter gelten, ist der Abschluß einer Betriebsvereinbarung mögl...