zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 4, April 1999, Seite 143

OGH: Pflegegeld /EinstufungsVO

1. Die Aufzählung der Hilfsverrichtungen nach § 2 Abs. 2 der Einstufungsverordnung des Bundes ebenso wie der diesbezüglich wortgleichen niederösterreichischen Einstufungsverordnung ist taxativ.

2. Von den Eltern eines schwerhörigen Kindes durchgeführtes Sprach- und Gehörtraining, welches erforderlich ist, um die fehlende bzw. eingeschränkte Sinnesempfindung wie auch die Kommunikationsfähigkeit des Kindes mit der Umwelt zu ermöglichen, kann nicht dem Begriff der Betreuung i. S. d. § 1 Abs. 1 der genannten Einstufungsverordnungen unterstellt werden. – (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 EinstufungsVO zum BPGG)

„[Unter dem Begriff der Betreuung] versteht sowohl die Einstufungsverordnung des Bundes als auch dessen wortgleiches Pendant des Landes Niederösterreich 'alle in relativ kurzer Folge notwendigen Verrichtungen anderer Personen, die vornehmlich den persönlichen Lebensbereich betreffen und ohne die der pflegebedürftige Mensch der Verwahrlosung ausgesetzt wäre';

[...] Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die hingegen nur darauf abzielen, einem Menschen durch die Vermittlung der Hör- bzw. Sprechfähigkeit in Zukunft die Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen bzw. zu erleicht...

Daten werden geladen...