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Interne Untersuchungen; Sicherstellung; Berufsgeheimnisschutz; Umgehungsverbot; Verteidigungsunterlagen; interne Untersuchungsergebnisse
§§ 109 Z 1 lit a, 112, 157 StPO
Schrank/Lehner, Internal Investigations: Wie Untersuchungsergebnisse vor der Staatsanwaltschaft schützen? Compliance Praxis 2024, 32
Bei internen Untersuchungen werden Informationen aufgearbeitet, die auch für die Strafverfolgungsbehörden interessant sein können. Im Unternehmen sind diese Unterlagen aber nicht vor den Ermittlern geschützt. Durch das Beiziehen von Berufsgeheimnisträgern kann eine Immunisierung erreicht werden.