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ZWF 2, März 2025, Seite 89

Annahme von dolus eventualis bei Nichterfüllung vertraglich übernommener steuerlicher Verpflichtungen

ZWF 2025/21

§ 207 Abs 2 BAO; § 33 FinStrG

Wird die für den Erwerb des Superädifikats entstandene Steuerschuld weder im Wege einer Abgabenerklärung (§ 10 Abs 1 GrEStG) noch durch einen zur Selbstberechnung bevollmächtigten berufsmäßigen Parteienvertreter (§ 11 Abs 1 GrEStG) gegenüber dem Finanzamt offengelegt, kann von dolus eventualis ausgegangen werden, wenn der Erwerber des Superädifikats dreimal seine Unterschrift unter auf seinen Erwerb bezogene, rechtsbegründende Vereinbarungen (Anbot, Treuhandvereinbarung und Bestandvertrag) gesetzt hat, die auf die damit verbundenen steuerlichen Begleiterscheinungen hinweisen.

Nachdem der Beschwerdeführer über ein Universitätsstudium verfügt und einen verantwortungsvollen Beruf ausübt, darf bei einer dem Bildungs- und Berufskreis des Beschwerdeführers angehörenden Person vorausgesetzt werden, dass sie nicht unreflektiert rechtsverbindliche Vertragsausfertigungen unterschreibt bzw sich bei eigener Unkenntnis steuerrechtlicher Verpflichtungen mit den einschlägigen Vorschriften vertraut macht und im Zweifel bei der Behörde nachfragt oder sich bei einem berufsmäßigen Parteienvertreter erkundigt (unter Hinweis auf ).

Anmerkung

Die „zweite“ Begründungslinie des BF...

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