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ZWF 2, März 2025, Seite 69

Tätige Reue; Rechtzeitigkeit; Freiwilligkeit; vollständige Schadensgutmachung

§ 167 StGB

Prenner/Holzmann, Das Vollständigkeitserfordernis der Schadensgutmachung bei tätiger Reue iSd § 167 StGB, ecolex 2024, 1075

S. 70 Der Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue beseitigt eine eingetretene Strafbarkeit wegen bestimmter Vermögensdelikte. Welche Bedeutung dieser Strafaufhebungsgrund auch für die anwaltliche Beratung hat, wurde jüngst mit der Entscheidung des , verdeutlicht. Zu den Voraussetzungen der tätigen Reue ergibt sich eine Vielzahl von Fragestellungen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einigen Problemstellungen des Erfordernisses einer vollständigen Schadensgutmachung.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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