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Die Strafbarkeit bei betrügerisch erlangten kofinanzierten Förderungen
Zum Verhältnis der §§ 146 und 168f Abs 1 Z 1 StGB
Die Europäische Union vergibt jährlich eine Vielzahl unterschiedlicher Förderungen an österreichische Fördernehmer - darunter zB Förderungen im Bereich von erneuerbaren Energien, Agrarförderungen oder Forschungsförderungen. Rund ein Viertel aller Unionsförderungen wird aber nicht ausschließlich aus Mitteln der Union bezahlt, sondern durch Mittel der Mitgliedstaaten ergänzt. Werden solche kofinanzierten Förderungen betrügerisch erlangt, stellt sich die Frage, ob der Täter wegen Betrugs gemäß § 146 StGB und/oder wegen ausgabenseitigen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union gemäß § 168f Abs 1 Z 1 StGB zu bestrafen ist.
1. Überblick über kofinanzierte Förderungen
Kofinanzierte Förderungen sind Förderungen, die zum einen Teil aus Mitteln der EU und zum anderen Teil aus Mitteln der Mitgliedstaaten bestehen. Die (prozentuelle) Höhe des unionalen Anteils der jeweiligen Förderung wird bereits im Vorfeld in Form von Kofinanzierungssätzen festgelegt. Sie variiert je nach Fonds, nach konkretem Projekt und nach Region.
Die unionalen Mittel werden zu bestimmten Themengebieten in sogenannte Fonds zusammengefasst. Das aktuelle EU-Budget der Periode 2021 bis 2027 umfasst insgesamt 2.018 Mrd €, wovon...