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ZWF 2, März 2025, Seite 58

Feststellung nach § 28 Abs 1 KartG und Diversion - Warum kein Fall für ne bis in idem?

Zugleich Anmerkungen zu KOG 17. 5. 2024, 16 Ok 5/23f

Severin Glaser und Verena Strasser

Im Beschluss vom , 16 Ok 5/23f, geht der OGH als Kartellobergericht (KOG) der Frage nach, ob es eine Verletzung des Doppelverfolgungsverbots darstellt, wenn gegen eine Person, deren Kriminalstrafverfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Vergabeverfahren nach § 168b StGB durch Diversion rechtskräftig beendet wurde, ein Kartellverfahren zur Feststellung einer Zuwiderhandlung nach § 28 Abs 1 KartG geführt wird. Dieser Beitrag bespricht die wesentlichen Urteilsaussagen und setzt sich kritisch mit den expliziten Aussagen des OGH zu Diversion und Fragen zur Qualifikation der Feststellung nach § 28 Abs 1 KartG als strafrechtliche Sanktion auseinander.

1. Sachverhalt

Dem Beschluss des OGH als KOG liegt eine Bieterabsprache zugrunde, die drei Unternehmen - zwei in Form einer GmbH, eines als Einzelunternehmen betrieben - im Zusammenhang mit zwei öffentlichen Auftragsvergaben abgeschlossen hatten: Eine der beiden GmbH sollte den Zuschlag in beiden Vergabeverfahren erhalten, die anderen beiden Kartellanten, die bewusst teurere Scheinangebote abgaben, sollten in weiterer Folge als Subauftragnehmer mitprofitieren. Die WKStA leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen § 168b StGB (Wettbewerbsbeschrän...

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