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ZWF 2, März 2025, Seite 89

Verdeckte Ausschüttung bei nicht nachgewiesener Bonität

ZWF 2025/20

§ 8 KStG; § 33 FinStrG

Der VwGH geht in ständiger Rechtsprechung nicht alleine aufgrund der fehlenden Vereinbarungen hinsichtlich Darlehensrückzahlung, Zinssatz, Zinsfälligkeit und Sicherheit von einer fehlenden Rückzahlungsabsicht des Gesellschafters aus. Ein wesentliches Element der Prüfung ist die Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine Rückzahlung der auf dem Verrechnungskonto verbuchten Beträge von vornherein nicht gewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten war. Dies hängt vom Gesamtbild der jeweils im Einzelfall gegebenen Verhältnisse ab, wobei der Ernstlichkeit der Rückzahlungsabsicht hinsichtlich der von der Gesellschaft empfangenen Beträge sowie der Bonität des Gesellschafters besondere Bedeutung zukommt.

Weist die Gesellschaft die Bonität des Schuldners im Streitzeitraum nicht nach, kann das Gericht in freier Beweiswürdigung davon ausgehen, dass diese nicht vorgelegen und damit auch keine Ernsthaftigkeit der Rückforderungsabsicht vorgelegen hat. Diese Annahme ist möglich, da sowohl die Beweisführung für die Ernstlichkeit der Rückforderungsabsicht wie auch die Beweisführung für die Bonität des Gesellschafters im Streitzeitraum der Gesell...

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