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ZWF 2, März 2025, Seite 78

Vermögensrechtliche Anordnungen bei schwerer Mehrwertsteuerkriminalität im Licht unionsrechtlicher Vorgaben

Elisabeth Köck

Um wirksame Maßnahmen zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten in der EU zu ermöglichen und sicherzustellen, wurde der bestehende Rechtsrahmen mit der Richtlinie (EU) 2024/1260 aktualisiert. In diesem Beitrag wird untersucht, inwieweit die vermögensrechtlichen Anordnungen, die für Finanzvergehen mit erheblichem Unrechtsgehalt - wie zB grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug - vorgesehen sind, unionsrechtlichen Vorgaben genügen.

1. Entwicklung

Durch Mehrwertsteuerbetrug (Umsatzsteuerkarusselle) entgehen den EU-Mitgliedstaaten jährlich Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Im Jahr 2022 wurde durch die „Operation Admiral“ ein Umsatzsteuerkarussellbetrug im Wert von 2,2 Mrd € aufgedeckt. Um typische Tatmuster zu erfassen, die es Tätern ermöglichen, Volkswirtschaften im großen Stil beträchtlichen Schaden zuzufügen (Umsatzsteuerkarusselle, Missing-Trader-Konstruktionen, Verschleierungshandlungen unter Zuhilfenahme undurchsichtiger Gesellschaftskonstruktionen zur Täuschung über wahre wirtschaftliche Zusammenhänge), wurde mit der FinStrG-Novelle 2010 der Tatbestand des Abgabenbetrugs in das FinStrG aufgenommen.

Auch auf Unionsebene hat man sich der Bekämpfung schwerer Formen des Mehrwertsteuerbetru...

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