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ZWF 2, März 2025, Seite 52

Der Betrug als überschießendes Delikt?

Kausalzusammenhang und Unrechtszurechnung zur Bestimmung des Irrtumsmerkmals

Sergio Pollak

Der Betrugstatbestand nimmt in Österreich durch seine komplexe Struktur eine einzigartige Stellung unter den Delikten des Besonderen Teils des StGB ein. Im Rahmen dieses Beitrags wird untersucht, ob der Tatbestand des § 146 StGB zu weit gefasst wurde und in Anlehnung an das schweizerische oder französische Recht bereits bei der Täuschungshandlung auslegend eingeschränkt werden sollte. In diesem Zusammenhang wird erörtert, ab welcher Intensität an Fehlvorstellung von einem themengleichen Tatsachenirrtum gesprochen werden kann und ob bereits ein Zweifel einen solchen Irrtum ausschließt.

1. Problemaufriss

In der Strafrechtswissenschaft wird seit Langem darüber diskutiert, ob Zweifel beim zu Täuschenden einen Irrtum ausschließen können. Die nationale Rechtsprechung schließt dies ohne Begründung, ja apodiktisch aus. Wird zB einem Anleger ein toxisches Wertpapier als „grünes“ Finanzprodukt (Greenwashing) bzw einem Kunden im Rahmen eines Haustürgeschäfts ein billiges Imitat als „echter“ Perserteppich zu einem nicht marktkonformen Preis verkauft oder am Telefon eine vermeintliche Notsituation zwecks Bereicherung vorgespiegelt (Enkel- bzw Neffentrick), stellt sich die Frage, ob sich diese Personen durch ei...

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