TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 1, Februar 2025, Seite 62

Zum Haftungsausschluss nach § 38 Abs 4 UGB

§ 38 Abs 4 UGB

Ein Haftungsausschluss muss, wenn dies der Publizitätsakt nach § 38 Abs 4 UGB ist, „beim Unternehmensübergang“ in das Firmenbuch eingetragen werden. Ein enger zeitlicher Zusammenhang reicht aus. Nach Ablauf eines Monats seit dem Unternehmensübergang liegt ein derartiger enger zeitlicher Zusammenhang nicht mehr vor.

OLG Wien , 6 R 209/24k (rechtskräftig; LG Wiener Neustadt 8 Fr 3921/24s); gleichlautend OLG Wien , 6 R 201/24h (rechtskräftig; HG Wien 73 Fr 19557/24f)

Rubrik betreut von: Georg Nowotny
Die zivilrechtliche Judikatur wird von Hon.-Prof. Dr. Georg Nowotny, Senatspräsident des OGH, bearbeitet.
Daten werden geladen...