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GesRZ 1, Februar 2025, Seite 1

Sind Kartellgeldbußen regressfähig?

Die Entscheidung des OGH als Kartellobergericht vom , 16 Ok 5/24g, mit der eine vom Kartellgericht über REWE verhängte Geldbuße von 1,5 Mio € auf 70 Mio € angehoben wurde, hat jüngst für erhöhtes mediales Interesse gesorgt. Was war passiert? 2018 hatte eine Tochtergesellschaft der REWE Verkaufsflächen eines Lebensmitteleinzelhandels in einem Einkaufszentrum übernommen. Sie vertrat die Ansicht, dass kein anmeldepflichtiger Zusammenschluss verwirklicht wurde, und meldete die Inbestandnahme der Flächen daher nicht bei der BWB an. Die BWB beantragte 2021 beim Kartellgericht die Abstellung eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot und die Verhängung einer Geldbuße. Im August 2022 meldete die Gesellschaft (bzw deren Rechtsnachfolgerin) die langfristige Anmietung einer Lebensmitteleinzelhandelsgeschäftsfläche am Standort des Einkaufszentrums als Zusammenschluss an. Eine Untersagung erfolgte nicht.

Das Kartellgericht verhängte vorerst keine Geldbuße; nachdem ihm vom Kartellobergericht aufgetragen wurde, eine solche in spürbarer Höhe festzulegen, wurde diese im zweiten Rechtsgang mit 1,5 Mio € bestimmt. Nach neuerlichem Rekurs durch die BWB und den Bundeskartellanwalt erhöhte da...

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