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Die eben entstehende Nachhaltigkeitsregelung in Europa und Österreich
Grundfragen der Gestaltung
Die EU hat seit Verkündung des „European Green Deal“ im Jahr 2019 eine gewaltige Lawine an Regelungen auf unterschiedlichen Gebieten des Nachhaltigkeitsrechts auf den Weg gebracht. Viel allein ist aber zu wenig, um effiziente und treffsichere Gestaltungsvorgaben zu schaffen. Im November 2024 verkündete die Europäische Kommission nun mit dem Omnibus-Akt, die zentralen Regelwerke des Nachhaltigkeitsrechts (wie die CSRD, die CSDDD, die Taxonomie-Verordnung und die Entwaldungsverordnung) zeitlich zu verschieben, zugleich aber auch zu vereinfachen und sachgerechter zu gestalten. Nachhaltigkeit ist im Frühjahr 2025 neben der Stärkung der existenziellen Sicherheit Europas, der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Wirtschaft eine von drei Ausrichtungen der europäischen Politik.
I. Der rechtliche Status stottert
Die EU hat im Jahr 2019 den „European Green Deal“ ausgerufen und damit einen ambitionierten Plan für die Transformation der Wirtschaft vorgelegt. Seit Verkündung des „European Green Deal“ hat die Europäische Kommission mit hoher Eifrigkeit gearbeitet. Über 100 verbindliche Rechtsakte und unverbindliche Leitlinien sowie Empfehlungen wurden verabschiedet oder zumin...