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DORA anwendbar
Die DORA trat am in Kraft und ist ab dem anwendbar. Durch sie sollen die IT-Sicherheit und die operative Widerstandsfähigkeit der Finanzmarktteilnehmer gestärkt werden. Wie berichtet, erfolgte die nationale Umsetzung durch das in BGBl I 2024/112 kundgemachte DORA-VG.
Die Verordnung zielt ua auf die Sicherstellung störungsfreier Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch die Klassifizierung, Behandlung und Meldung von IKT-Vorfällen, das Testen der Systeme durch simulierte Angriffe sowie das Managen und Überprüfen von IKT-Drittparteien oder IKT-Drittdienstleistenden ab. Die für die Einhaltung der Regelungen zuständige FMA möchte im Jahr 2025 ihren Fokus auf die Überwachung der Vorgaben legen. Sie möchte diese insb durch Stresstests und die Prüfung von Notfallplänen (etwa im Falle von Cyberangriffen oder Stromausfällen) sicherstellen.